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   VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F   

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VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F (https://dejure.org/2018,41051)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F (https://dejure.org/2018,41051)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 7 K 9917/17.F (https://dejure.org/2018,41051)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 1918/14

    Wahlanfechtungsklage eines fraktionslosen Stadtverordneten der Kommune Eppstein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Im Jahr 2014 hatte er vor dem erkennenden Gericht eine Klage gegen die Wahl der Ersten Stadträtin bei der Beklagten erhoben (Az.: 7 K 1918/14.F (2)).

    die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die Kosten des Organstreitverfahrens bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 7 K 1918/14.F in Höhe von 2.522,17 EUR zu erstatten.

    Die Akte des erkennenden Gerichts 7 K 1918/14.F (2) wurde zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Im Verfahren 7 K 1918/14.F ging es um die Anfechtung der Wahl einer Stadträtin bei der Beklagten; es handelte sich, wie die Kammer im Urteil ausführte, mithin um ein objektives Beanstandungsverfahren, in dem nicht notwendig die Verletzung eigener Rechte des Klägers geltend gemacht wurde (Kammer, Urteil vom 22. April 2015 - 7 K 1918/14.F), sodass der Kläger womöglich auch im Hinblick darauf eine Erstattung der ihm durch diesen Rechtsstreit entstandenen Kosten nicht beanspruchen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 15 A 981/06

    Gemeinderat ; Ausschuss ; Besetzung ; Kostenerstattung ;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 08. Januar 2018 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung insbesondere des OVG Saarlouis (Beschluss v. 5.10.1981 - 3 R 87/80), des Bayerischen VGH (Urteil v. 14.8.2006 - 4 B 05.939) sowie des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 24.4.2009 - 15 A 981/06) zutreffend dargelegt; darauf kann Bezug genommen werden.

    Ebenso kann dahinstehen, ob es aus Rechtsgründen bereits deshalb an den Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs fehlt, weil die zugrunde liegende rechtliche Auseinandersetzung, die erst zu einer Kostenpflicht des Klägers führte, nicht auf die Verteidigung innerorganisatorischer Kompetenzen zielte, was aber insbesondere nach Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24. April 2009 - 15 A 981/06, juris RdNr. 57 ff.) für den Anspruch auf Kostenerstattung erforderlich ist.

  • VGH Bayern, 14.08.2006 - 4 B 05.939

    Erstattung der Kosten aus der Durchführung eines Kommunalverfassungsstreits durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 08. Januar 2018 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung insbesondere des OVG Saarlouis (Beschluss v. 5.10.1981 - 3 R 87/80), des Bayerischen VGH (Urteil v. 14.8.2006 - 4 B 05.939) sowie des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 24.4.2009 - 15 A 981/06) zutreffend dargelegt; darauf kann Bezug genommen werden.

    Denn das Rechtsverhältnis, das dem Anspruch zugrunde liegt und aus dem er entwickelt worden ist, stellt eine durch das Mandatsverhältnis begründete Sonderrechtsbeziehung zwischen dem Ratsmitglied oder dem Gemeindevertreter und der Gemeinde dar, die durch gegenseitige Rücksichtnahmepflichten gekennzeichnet ist (Bayerischer VGH, Urteil v. 14.8.2006 - 4 B 05.939, juris).

  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 08. Januar 2018 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung insbesondere des OVG Saarlouis (Beschluss v. 5.10.1981 - 3 R 87/80), des Bayerischen VGH (Urteil v. 14.8.2006 - 4 B 05.939) sowie des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 24.4.2009 - 15 A 981/06) zutreffend dargelegt; darauf kann Bezug genommen werden.

    Danach ist eine Kostenerstattungspflicht der Beklagten, worauf diese zutreffend hinweist, jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Rechtsverfolgung, die die Kosten verursachte, nicht geboten war, das heißt mutwillig oder aus sachfremden Gründen in Gang gesetzt worden ist (vgl. insoweit auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 05.10.1981 - 3 R 87/80, juris).

  • VGH Hessen, 13.07.2015 - 8 A 1053/14

    Anspruch eines Stadtverordneten auf Kostenerstattung für eine anwaltliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung der Kammer in Bezug auf diese Anforderungen (z. B. Beschluss vom 13. Juli 2015 - 8 A 1053/14.Z, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17
    Die Kammer hat, aus der genannten Rechtsprechung abgeleitet, in ihrer ständigen Entscheidungspraxis einen solchen Kostenerstattungsanspruch nach Maßgabe dieser Voraussetzungen anerkannt (z. B. Urteil vom 26. Mai 2014 - 7 K 2046/13.F; Urteil vom 21. Juli 2016 - 7 K 542/16.F).
  • VG Gießen, 23.04.2021 - 8 K 1781/19

    Anspruch eines Mitglieds der Gemeindevertretung auf Erstattung von im

    Die als allgemeine Leistungsklage statthafte (vgl. VG Gießen, Urteil vom 14.12.2005 8 E 1066/05 -, juris, Rn. 16 ; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F -, juris, Rn. 11 ) und auch im Übrigen zulässige Klage ist unbegründet.

    Als Grundlage für den geltend gemachten Anspruch kommt einzig der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, der als eigenständiges Rechtsinstitut des Staatshaftungsrechts auch im Bereich des Kommunalrechts gilt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 14.12.2005 - 8 E 1066/05 -, juris, Rn. 17 ; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F -, juris, Rn. 13 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Mutwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn ein verständiger Beteiligter, der die Kosten selbst tragen müsste, von der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung absehen würde, wenn auf das Vorklären der Streitfrage im gemeindlichen Binnenbereich ohne sachlichen Grund verzichtet worden oder wenn die Klärung der Frage im aktuellen Kontext bedeutungslos ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris, Rn. 22 f.; VG Gießen, Urteil vom 14.12.2005 - 8 E 1066/05 -, juris, Rn. 21 ; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.07.2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris, Rn. 13; Urteil vom 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F -, juris, Rn. 13 ).

  • VG Cottbus, 31.03.2023 - 1 K 63/21
    Die Schreiben der seinerzeitigen Bürgermeisterin der Beklagten vom 20. August und 03. November 2020 sind keine Verwaltungsakte im Sinne von § 35 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg), so dass eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 1. Alt. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausscheidet (vgl. VG Gießen, Urt. v. 14. Dezember 2005 - 8 E 1066/05 -, juris, Rn. 16; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 7 K 9917/17.F -, juris, Rn. 11).

    Von einer mutwilligen Rechtsverfolgung geht die Rechtsprechung in Anlehnung an § 114 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) etwa aus, wenn ein verständiger Beteiligter, der die Kosten selbst tragen müsste, von ihrer Inanspruchnahme trotz hinreichender Erfolgsaussicht absehen würde, wenn auf das Vorklären der Streitfrage im gemeindlichen Binnenbereich ohne sachlichen Grund verzichtet wurde oder wenn die Klärung der Frage im aktuellen Kontext bedeutungslos ist (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris Rn. 22 f.; VG Gießen, Urt. v. 14. Dezember 2005 - 8 E 1066/05 -, juris Rn. 21; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 21. Juli 2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris Rn. 13; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 7 K 9917/17.F -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2019 - 4 P 1/19

    Keine Kostenerstattung für Gemeinderatsmitglied nach erfolglosem

    Soweit diese eine Kostenerstattung ablehnen sollte, ist er gehalten, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (vgl. z. B. VG Frankfurt, Urt. v. 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F -, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 25.10.2016 - B 5 K 15.645 -, juris, m. w. N.).
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